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WICHTIG Seit 1. Oktober 2005, durch Ordnung Nr. 820 vom 27. September 2005 des Ministers der Verwaltung und des Inneren, sind die Reisebedingungen im Ausland für die rumänischen Staatbürger geändert worden. Für Auskünfte betreffs diese Änderungen, lesen Sie bitte: Die Anleitung der rumänischen Staatsbürger die im Ausland reisen. Die Anleitung der rumänischen Staatsbürger die im Ausland reisen. Für zusätzliche Informationen können Sie nonstop an 959 – das Grenzpolizeiamt - rufen.
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Die Auskünfte sind gültig seit der letzten Aktualisierung: 16.09.2009, 11:45